Hinweisgebersystem
Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei Lausen oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgebersystem von Lausen werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.
Eine wichtige Säule des Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Mitarbeiter*innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Lausen bietet hierzu auch Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation. Darüber hinaus toleriert Lausen keine Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Lausen beitragen. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.